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Benöhr Sieverding Viemann Mark - Rechtsanwälte und Notare
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     Deutsche Notar-Zeitschrift >>>>>

Der Notar ist ein unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreut. Er wird von der Justizverwaltung ernannt und überwacht. Seine Berufsausübung unterliegt strengen Regeln.

Der Notar ist verpflichtet darauf hinzuwirken, dass bei Beurkundungen der Wille der Beteiligten klar und unzweideutig niedergelegt wird. Er sorgt durch seine Vertragsgestaltung dafür, dass Risiken vermieden bzw. die Beteiligten über solche aufgeklärt werden. Damit gibt der Notar Sicherheit in Fragen, die mit persönlich oder wirtschaftlich weitreichenden Folgen verbunden sind.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist daher die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen oder wirtschaftlichen Folgen für geboten hält.

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Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden
  • Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
  • Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
  • Vorsorgevollmacht, Betreungsverfügung, Patientenverfügung
  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation: Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.
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